Trau­ma­the­ra­pie

Da unver­ar­bei­tete, trau­ma­ti­sche Erleb­nisse viel Kraft im All­tag und in Bezie­hun­gen kos­ten kön­nen, kann eine Trau­ma­the­ra­pie die ersehnte Ent­las­tung brin­gen. Bei der Arbeit mit trau­ma­ti­sier­ten Men­schen geht es um die Ver­ar­bei­tung von trau­ma­ti­sie­ren­den Erleb­nis­sen, die unter­schied­lich schwer­wie­gend gewe­sen sein können. 

MÖG­LI­CHE URSA­CHEN EINER TRAUMATISIERUNG

Ursa­chen für den Bedarf an Trau­ma­the­ra­pie kön­nen z.B. Natur­ka­ta­stro­phen, Krieg, Kampf­ein­satz, Fol­ter, Ver­trei­bung, ter­ro­ris­ti­scher Anschlag, Ver­ge­wal­ti­gung oder ein Unfall mit dro­hen­den ernst­haf­ten Ver­let­zun­gen sein. Ebenso kön­nen durch medi­zi­ni­sche Ein­griffe, einen sexu­el­len Über­griff oder sexua­li­sierte Gewalt, Trau­mata ent­ste­hen, bei deren Ver­ar­bei­tung eine Trau­ma­the­ra­pie hel­fen kann. Auch die Beob­ach­tung des gewalt­sa­men Todes ande­rer, oder Tod der Eltern in der Kind­heit, ist trau­ma­tisch. Der Ver­lust einer gelieb­ten Per­son oder der eige­nen Kin­der sind trau­ma­ti­sie­rende Erleb­nisse. Des Wei­te­ren kön­nen bedroh­li­che Krank­hei­ten oder aus­ge­prägte emo­tio­nale, oder kör­per­li­che Ver­nach­läs­si­gung in der Kind­heit, Ursa­chen für Trau­mata sein.

Ereig­nisse, die zunächst weni­ger dra­ma­tisch erschei­nen, kön­nen auch dazu füh­ren, dass ein Mensch inten­sive Hilf­lo­sig­keit emp­fin­det. Er kann dann aus ver­schie­de­nen Grün­den nicht in der Lage sein, diese Ereig­nisse zu bewäl­ti­gen. Dabei kann es sich um per­sön­li­che Angriffe und Schmä­hun­gen, lang andau­ernde Mani­pu­la­tion, Mob­bing oder emo­tio­na­len Miss­brauch han­deln. Auch Ver­nach­läs­si­gung, kör­per­li­che Züch­ti­gung, Schei­dung, Tren­nung, Kon­fron­ta­tion mit Trau­ma­fol­gen als Hel­fer, oder trau­ma­ti­sie­ren­des Geburts­er­le­ben kann ent­spre­chende Sym­ptome auslösen.

Ob eine Situa­tion trau­ma­tisch wird, hängt nicht nur von den äuße­ren Umstän­den, son­dern auch sehr stark vom inne­ren Erle­ben die­ses Ereig­nis­ses ab. Ein Trauma kann sich unter­schied­lich auf die Psy­che der betref­fen­den Per­son aus­wir­ken. Je nach­dem, wie alt die betref­fende Per­son ist und wel­che Res­sour­cen dem Betref­fen­den als Bewäl­ti­gungs­mög­lich­kei­ten zur Ver­fü­gung ste­hen, kön­nen die Aus­wir­kun­gen von Trau­mata unter­schied­lich schwer­wie­gend sein.

METHO­DEN DER TRAUMATHERAPIE

Bei der Arbeit mit trau­ma­ti­sier­ten Kli­en­ten wende ich ver­schie­dene Sta­bi­li­sie­rungs- und Distan­zie­rungs­tech­ni­ken, Res­sour­cen-Scree­ning, Trauma-Syn­these nach dem KReST-Modell und EMDR an.

In der Paar­the­ra­pie kann der Ein­fluss trau­ma­ti­scher Erleb­nisse eines Part­ners, bzw. die Aus­wir­kung einer post­trau­ma­ti­schen Bela­sungs­stö­rung (ptbs) auf die Bezie­hung zu Schwie­rig­kei­ten füh­ren. Ich ver­su­che dann, gemein­sam mit den jewei­li­gen Kli­en­ten, Ere­kennt­nisse und Ver­ständ­nis zu för­dern und Bewäl­ti­gungs­stra­te­gien zu ent­wi­ckeln, die sich positv auf die Bezie­hung auswirken.

Außer­dem arbeite ich mit einer wei­te­ren Methode, die erfolg­reich bei trau­ma­ti­sier­ten Men­schen ange­wen­det wer­den kann:

EMDR, „Eye Move­ment Desen­si­tiza­tion and Reprocessing“.

Hilfe von Sach­leis­tun­gen (z.B. The­ra­pie) durch den “Fonds sexu­el­ler Missbrauch”

Die Geschäfts­stelle Fonds Sexu­el­ler Miss­brauch gehört seit 1. Januar 2020 zum Bun­des­amt für Fami­lie und zivil­ge­sell­schaft­li­che Auf­ga­ben (BAFzA) und wurde im Bun­des­mi­nis­te­rium für Fami­lie, Senio­ren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein­ge­rich­tet, um die Anträge von Betrof­fe­nen an den Fonds Sexu­el­ler Miss­brauch zu bear­bei­ten und die Mit­tel des Fonds zu verwalten. 

Seit 2023 arbeite ich als The­ra­peu­tin für den Fonds Sexu­el­ler Miss­brauch im fami­liä­ren Bereich (FSM), der sich an an Betrof­fene rich­tet, die im Kin­des- und Jugend­al­ter sexu­el­len Miss­brauch in der Fami­lie oder im fami­liä­ren Umfeld erlebt haben und die bis heute unter Fol­ge­schä­den leiden. 

Der FSM gewährt Hil­fen in Form von Sach­leis­tun­gen (z. B. The­ra­pien), die die Betrof­fe­nen bei der Abmil­de­rung die­ser Fol­ge­schä­den unter­stüt­zen sol­len. Ein Antrag für die Kos­ten­über­nahme kann direkt auf der Seite des Bun­des­am­tes für Fami­lie und zivil­ge­sell­schaft­li­che Auf­ga­ben, gestellt wer­den. Erfah­rungs­ge­mäß sind Bera­tungs­stel­len, wie Amanda und Vio­letta, bei der Antrag­stel­lung gern behilf­lich. https://www.fonds-missbrauch.de

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