Ter­min­Ka­len­der

Gern mache ich Ihnen einen Ter­min­vor­schlag für ein kos­ten­pflich­ti­ges Kenn­lern­ge­spräch für Psycho­therapie, Paar­the­ra­pie oder Coa­ching, in mei­ner Pri­vat­pra­xis, um wei­tere Ein­zel­hei­ten abzustimmen. 

Kon­tak­tie­ren Sie mich ein­fach ent­we­der per E‑Mail, oder nut­zen Sie zur Ter­min­aus­wahl in mei­ner Pra­xis bitte unten­ste­hen­den Ter­min­ka­len­der, indem Sie „Vor-Ort-Ter­min“ auswählen.

Falls Sie lie­ber anru­fen möch­ten, ist es am bes­ten, wenn Sie eine Nach­richt auf mei­nem Anruf­be­ant­wor­ter hinterlassen:

0172 4033331.

Ich melde mich umge­hend zurück!

Kos­ten

In der Regel biete ich das all­ge­mein übli­che Erst­ge­spräch an, das dem Ken­nen­ler­nen und einer Auf­trags­klä­rung und ers­ten Anam­nese dient.

Sie soll­ten die­ses erste Kenn­lern­ge­spräch nur ver­ein­ba­ren, wenn Sie ent­we­der eine Kos­ten­zu­sage einer pri­va­ten — oder Zusatz­ver­si­che­rung haben, oder bereit sind, die Kos­ten für eine The­ra­pie selbst zu tra­gen (Paar­the­ra­pie ist ohne­hin keine Kas­sen­leis­tung). Infos zu Zusatz­ver­si­che­run­gen fin­den Sie hier: https://www.versicherung-online.net/Heilpraktiker-Psychotherapie-Heilpraktikerversicherung-701/

Dazu kön­nen Sie sich ein­fach einen Ter­min im Online­ka­len­der aus­su­chen, oder das Kon­takt­for­mu­lar auf die­ser Home­page aus­fül­len und absen­den. Erst­ge­sprä­che, die online gebucht wer­den, können/sollten direkt bei der Buchung, inner­halb einer Stunde, gezahlt wer­den, da sie sonst auto­ma­tisch stor­niert werden. 

Hono­rar 

  • Erst­ge­spräch mit Auf­trags­klä­rung, 50 Min., € 140,–
  • Psycho­therapie, Trau­ma­the­ra­pie, Coa­ching, 50 Min. € 140,–
  • EMDR-Behand­lung Erwach­se­ner, 90 Min., € 260,–
  • Paar­the­ra­pie, Erstgespräch/Folgetermin, 90 Min., € 280,–
  • Videosprechstunde/ psy­chol. Bera­tung, 50 Min., € 140,–

Die Ter­min­ver­ein­ba­rung ist für beide Sei­ten als ver­bind­lich zu betrach­ten, denn ich stelle immer einen Zeit­raum von fünfzig/neunzig Minu­ten zu Ihrer Ver­fü­gung, den ich nur bei recht­zei­ti­ger Absage anders nut­zen kann. 

Bei Nicht­wahr­neh­men die­ses ers­ten Ter­mins, ohne Absage, oder bei einer Absage von weni­ger als einen Arbeitstag/24 Stun­den vor dem Erst­ter­min, ein Aus­fall­ho­no­rar in vol­ler Höhe fäl­lig.

Bei Fol­ge­ter­mi­nen mit bestehen­den Patient:innen oder Klient:innen gel­ten die Kon­di­tio­nen und Buchungs­re­geln (ohne Absage oder bei einer Absage von zwei Arbeitstagen/48 Stun­den vor dem Ter­min ist ein Aus­fall­ho­no­rar in vol­ler Höhe fäl­lig, bei einer Absage von mehr als zwei Tagen vor dem Ter­min beläuft sich das Aus­fall­ho­no­rar auf 50% des Hono­rars und bei einer Absage von einer Woche vor dem Ter­min ent­fällt ein Aus­fall­ho­no­rar) des mit mir beim Erst­ge­spräch geschlos­se­nen Behandlungsvertrages.

Für Selbst­stän­dige sind die Kos­ten für beruf­li­ches Coa­ching übri­gens steu­er­lich absetzbar.

Bitte beach­ten Sie, dass nach dem Sozi­al­ge­setz­buch (SGB) die Erstat­tung der Kos­ten einer Psycho­therapie nach dem Heil­prak­ti­ker­ge­setz von einer gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­run­gen (GKV) nicht erstat­tet werden.

Kos­ten­er­stat­tungs­ver­fah­ren bei Nach­weis, dass Sie zeit­nah kei­nen Platz bei einem Psy­cho­the­ra­peu­ten mit Kas­sen­zu­las­sung bekom­men haben, sind ab 2018 für Heil­prak­ti­ker für Psycho­therapie abge­schat wor­den. 

Pri­vate Kran­ken­ver­si­che­run­gen (PKV) erstat­ten häu­fig die Kos­ten der Behand­lung ihrer Ver­si­cher­ten durch eine/n Heilpraktiker:in. Wenn Sie eine Psycho­therapie in Anspruch neh­men möch­ten, klä­ren Sie bitte vor­her bei Ihrer Pri­vat­ver­si­che­rung, ob die Leis­tun­gen eines Heil­prak­ti­kers für Psycho­therapie eben­falls über­nom­men werden.

Betrof­fe­nen von sexu­el­lem Miss­brauch im Kin­des- und Jugend­al­ter, in der Fami­lie oder im fami­liä­ren Umfeld, die bis heute unter Fol­ge­schä­den lei­den, gewährt gege­be­nen­falls der Fonds Sexu­el­ler Miß­brauch Hil­fen in Form von Sach­leis­tun­gen (z. Bsp. Trau­ma­the­ra­pie), um diese bei der Abmil­de­rung die­ser Fol­ge­schä­den zu unter­stüt­zen. Ein Antrag für die Kos­ten­über­nahme kann direkt auf der Seite des Bun­des­am­tes für Fami­lie und zivil­ge­sell­schaft­li­che Auf­ga­ben, gestellt wer­den und die Trau­ma­the­ra­pie wird, nach erfolg­ter Zusage, bei mir vom FSM über­nom­men. Bitte neh­men Sie vor der Antrag­stel­lung ein Erst­ge­spräch bei mir wahr und wenn “die Che­mie” stimmt, kön­nen Sie mich bei der Antrag­stel­lung als Ihre The­ra­peu­tin ange­ben, da ich dort bereits als Trau­ma­the­ra­peu­tin regis­triert bin.  https://www.fonds-missbrauch.de