TerminKalender
Gern mache ich Ihnen einen Terminvorschlag für ein kostenpflichtiges Kennlerngespräch für Psychotherapie, Paartherapie oder Coaching, in meiner Privatpraxis, um weitere Einzelheiten abzustimmen.
Kontaktieren Sie mich einfach entweder per Mail, oder nutzen Sie zur Terminauswahl in meiner Praxis bitte untenstehenden Terminkalender, indem Sie „Adresse“ auswählen.
Falls Sie lieber anrufen möchten, ist es am besten, wenn Sie eine Nachricht auf meinem Anrufbeantworter hinterlassen.
Ich melde mich umgehend zurück!
Kosten
In der Regel biete ich das allgemein übliche Erstgespräch an, das dem Kennenlernen und einer Auftragsklärung und ersten Anamnese dient.
Sie sollten dieses erste Kennlerngespräch nur vereinbaren, wenn Sie bereit sind, die Kosten für eine Therapie selbst zu tragen (Paartherapie ist ohnehin keine Kassenleistung).
Dazu können Sie sich einfach einen Termin im Onlinekalender aussuchen, oder das Kontaktformular auf dieser Homepage ausfüllen und absenden.
Honorar
- Erstgespräch mit Auftragsklärung, 50 Minuten: € 130,–
- Erstgespräch Paare, 90 Minuten: € 258,–
- psychotherapeutische Sitzung, 50 Minuten: € 130,–
- systemisches Coaching, 50 Minuten: € 130,–
- EMDR-Behandlung Erwachsener, 90 Minuten: € 258,–
- Paartherapie-Sitzung, 90 Minuten: € 258,–
- Videosprechstunde/ psychol. Beratung € 130,–
Die Terminvereinbarung ist für beide Seiten als verbindlich zu betrachten, denn ich stelle immer einen Zeitraum von fünfzig/hundert Minuten zu Ihrer Verfügung, den ich nur bei rechtzeitiger Absage anders nutzen kann.
Sicher verstehen Sie, dass ich bei Nichtwahrnehmen dieses ersten Termins ohne, oder bei einer Absage die weniger als zwei Arbeitstage vor dem Ersttermin stattfindet, ein Ausfallhonorar in voller Höhe in Rechnung stelle. Bei einer Absage von zehn bis zwei Tagen vor dem vereinbarten Erstgespräch, fallen 50 % des Honorars an.
Für Selbstständige sind die Kosten für berufliches Coaching übrigens steuerlich absetzbar.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) die Erstattung der Kosten einer Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz von einer gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nicht erstattet werden.
Kostenerstattungsverfahren bei Nachweis, dass Sie zeitnah keinen Platz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung bekommen haben, sind ab 2018 für Heilpraktiker für Psychotherapie abgeschafft worden. Das bedeutet, dass Sie als Patient mit einer gesetzlichen Versicherung die Kosten selbst tragen müssen.
Private Krankenversicherungen (PKV) erstatten gegebenenfalls die Kosten der Behandlung ihrer Versicherten durch einen Heilpraktiker. Wenn Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten, klären Sie bitte vorher bei Ihrer Versicherung, ob die Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie ebenfalls übernommen werden.