EMDR — Traumatherapie

EMDR steht für „Eye Move­ment Desen­si­tiza­tion and Repro­ces­sing“, auf Deutsch Desen­si­bi­li­sie­rung und Neu­be­ar­bei­tung mit Augen­be­we­gun­gen und ist eine Methode in der Traumatherapie.

1987 und 1991 ent­wi­ckelte die kli­ni­sche Psy­cho­lo­gin und Trau­ma­the­ra­peu­tin, Dr. Fran­cine Sha­piro, in Kali­for­nien, diese Methode und sie wird seit Mitte der 90er Jahre erfolg­reich in der Trau­ma­the­ra­pie eingesetzt.

Im All­ge­mei­nen umfasst die Behand­lung mit EMDR acht Behand­lungs­pha­sen, die mit ein paar vor­aus­ge­hen­den Sit­zun­gen, die mit einer Anam­nese und Auf­klä­rung des Kli­en­ten, begin­nen. Die belas­tende Erin­ne­rung, die ver­ar­bei­tet wer­den soll, wird dann her­aus­ge­ar­bei­tet schließ­lich verarbeitet.

Dabei arbei­tet EMDR mit bila­te­ra­ler Sti­mu­la­tion, d.h. Sti­mu­la­tion bei­der Gehirn­hälf­ten. Dies geschieht pri­mär über Augen­be­we­gun­gen, oder auch unter Ein­be­zie­hung ande­rer Sin­nes­or­gane, indem die Kli­en­tIn zur Bear­bei­tung der Erin­ne­rung wie­der­holt ange­lei­tet wird, kurz­zei­tig mit der belas­ten­den Erin­ne­rung in Kon­takt zu gehen. Gleich­zei­tig wird eine bila­te­rale Sti­mu­la­tion durch Augen­be­we­gun­gen, Töne oder kurze Berüh­run­gen, z. B. des Hand­rü­ckens, durch­ge­führt. So soll die blo­ckierte Ver­ar­bei­tung der belas­ten­den Erin­ne­run­gen akti­viert wer­den, um ihre zügige Ver­ar­bei­tung zu ermög­li­chen. Dar­aus resul­tiert die Annahme, das EMDR nach­weis­lich 40% weni­ger Behand­lungs­stun­den benö­tigt, als andere bewährte Ver­fah­ren (van Etten 1998). 

Nach eini­gen EMDR-Sit­zun­gen erle­ben die meis­ten Pati­en­ten eine Erleich­te­rung, mehr Klar­heit, die mit dem ursprüng­lich trau­ma­ti­schen Erleb­nis ver­bun­dene Erre­gung ver­rin­gert sich und nega­tive Gedan­ken kön­nen anders und posi­ti­ver umfor­mu­liert werden.

In mei­ner Pra­xis kom­bi­niere ich EMDR gern mit ande­ren gän­gi­gen The­ra­pie­kon­zep­ten, wie zum Bei­spiel Gesprächs­the­ra­pie, Verhaltens­therapie, NLP oder tie­fen­psy­cho­lo­gisch fun­dier­ter Psychotherapie.

Bereits nach acht bis zehn Sit­zun­gen kann es zu spür­ba­ren Ver­än­de­run­gen in Bezug auf Kogni­tio­nen, Emo­tio­nen und Kör­per­er­le­ben kom­men. Seit 2006 ist die Wirk­sam­keit von EMDR für die Behand­lung post­trau­ma­ti­scher Belas­tungs­stö­run­gen (PTBS) welt­weit aner­kannt und mitt­ler­weile nicht nur für die Ver­ar­bei­tung trau­ma­ti­scher Erleb­nisse geeig­net, son­dern auch auf viel­fäl­ti­gen ande­ren Gebie­ten anwendbar.

Am Ende einer gesam­ten Trau­ma­the­ra­pie soll­ten vor­her belas­tende Erin­ne­run­gen nicht mehr als pro­ble­ma­tisch erlebt werden.

EMDR wurde zur Behand­lung trau­ma­ti­sier­ter Men­schen ent­wi­ckelt, zeigt sich aber auch bei ande­ren Stö­rungs­bil­dern, die durch belas­tende Erleb­nisse mit ver­ur­sacht wur­den, eben­falls als wirk­sam, z.B. bei Anpas­sungs­stö­run­gen, trau­ma­ti­scher Trauer nach Ver­lust­er­leb­nis­sen, aku­ten Belas­tungs­re­ak­tio­nen kurz nach belas­ten­den Erleb­nis­sen, depres­si­ven Erkran­kun­gen und Angst­stö­run­gen, belas­tungs­be­ding­ten Ver­hal­tens­stö­run­gen von Kin­dern und chro­ni­schen kom­ple­xen Trau­ma­fol­ge­stö­run­gen nach schwe­ren Belas­tun­gen in der Kindheit.

2017 habe ich den Grund‑, Pra­xis- und Fort­ge­schrit­te­nen­kurs in “EMDR in The­ra­pie und Coa­ching”, am EMDR-Aus­bil­dungs­zen­trum in Mün­chen, erfogreich absolviert.

Hilfe von Sach­leis­tun­gen (z.B. The­ra­pie) durch den “Fonds sexu­el­ler Missbrauch”

Die Geschäfts­stelle Fonds Sexu­el­ler Miss­brauch gehört seit 1. Januar 2020 zum Bun­des­amt für Fami­lie und zivil­ge­sell­schaft­li­che Auf­ga­ben (BAFzA) und wurde im Bun­des­mi­nis­te­rium für Fami­lie, Senio­ren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein­ge­rich­tet, um die Anträge von Betrof­fe­nen an den Fonds Sexu­el­ler Miss­brauch zu bear­bei­ten und die Mit­tel des Fonds zu verwalten. 

Seit 2023 arbeite ich als The­ra­peu­tin für den Fonds Sexu­el­ler Miss­brauch im fami­liä­ren Bereich (FSM), der sich an an Betrof­fene rich­tet, die im Kin­des- und Jugend­al­ter sexu­el­len Miss­brauch in der Fami­lie oder im fami­liä­ren Umfeld erlebt haben und die bis heute unter Fol­ge­schä­den leiden. 

Der FSM gewährt Hil­fen in Form von Sach­leis­tun­gen (z. B. The­ra­pien), die die Betrof­fe­nen bei der Abmil­de­rung die­ser Fol­ge­schä­den unter­stüt­zen sol­len. Ein Antrag für die Kos­ten­über­nahme kann direkt auf der Seite des Bun­des­am­tes für Fami­lie und zivil­ge­sell­schaft­li­che Auf­ga­ben, gestellt wer­den. Erfah­rungs­ge­mäß sind Bera­tungs­stel­len, wie Amanda und Vio­letta, bei der Antrag­stel­lung gern behilf­lich. https://www.fonds-missbrauch.de

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